Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine inländische Apotheke Arzneimittel von einer Apotheke aus dem EU-Ausland (hier: Ungarn) beziehen darf und die bestellten Medikamente mit Rechnung der Bezugsapotheke an die Kunden abgeben kann, BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13. Die Entscheidung ist hier