Der EGMR urteilt am 01.09.2016: in JVA Bayern wird gegen das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verstoßen, Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung betrifft den Fall Nr. 62303/13: Wolfgang Adam Wenner gegen die Bundesrepublik Deutschland.Der deutsche Staatsangehörige Herr Wolfgang Adam Wenner machte geltend, dass die JVA Kaisheim hat ihm die Drogenersatztherapie während der Haft verweigert, wodurch bei ihm physische und psychische Belastung verursacht und dadurch durch den Artikel 3 der Konvention verstoßen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen das Urteil können die Parteien binnen drei Monaten die Entscheidung der Großen Kammer beantragen.
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Zu den Regelungen des Europäische Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, CPT) des Europarates in Bezug auf Patientenrechte von Gefangenen geht es hier