Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Sache Klaus Günter ANNEN ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 3690/10) am 26.11.15 mit fünf zu zwei Stimmen entschieden, dass die deutschen Gerichte gegen das Recht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit verstoßen haben. Die Entscheidung im Volltext hier
Die Zusammenfassung zum Thema: Trägt die Verbreitungsaktion von Flugblättern im unmittelbaren Umkreis einer Arztpraxis und die namentliche Benennung von zwei Ärzten, die lediglich, wie viele andere Gynäkologen in Deutschland, die Abtreibungen durchführen dem öffentlichen Interesse bei oder bedeutet dies eine kontinuierliche Zerstörung des beruflichen Ansehens von betroffenen Ärzte, die nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist? hier