Arzthaftung
Hier geht es zur Info über die Coronahilfen: Überbrückungshilfe, Novemberhilfe
Wir vertreten Sie bundesweit auf dem Rechtsgebiet Medizinrecht
Den medizinrechtlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt das Arzthaftungsrecht ein. Hier geht es insbesondere um die Haftung von Krankenhäusern,
Ärzten, Zahnärzten und medizinischen Sachverständigen sowie um das ärztliche Berufsrecht. Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten, wobei
wir natürlich streng auf einen möglicherweise bestehenden Interessenkonflikt achten.
Für russischsprachige Patienten ist die Information hier.
In der Rubrik "Patienten" finden Sie Information zu folgenden Fragen:
- Honorar und Behandlungsfehler
- Zahnarzthaftung
- Einsichtnahme in die Patientenakte
- Das selbständige Beweisverfahren
- Aufklärungsmangel bei Schönheitsoperationen
- Herstellerhaftung
- Beweislast bei Haftung für Behandlungsfehler
- Bemessung des Schmerzensgeldes
In der Rubrik "Ärzte":
- Datenschutz in der Arztpraxis
- Das ärztliche Werbeverbot
- Ärztliche Schweigepflicht
- Weitergabe der Information ohne Einwilligung des Patienten
- Führung der Dokumentation
- Einwilligung und Aufklärung
- Aufklärung über fortgeschrittene Operationstechniken
- Wirtschaftliche Aufklärung des Patienten
- Hierarchische Struktur im Krankenhaus
- Stürze im Krankenhaus
- Arztstrafrecht
In der Rubrik "Sachverständige":
- Haftung des Sachverständigen
- Sachverständigenablehnung
- Sachverständige im Ermittlungsverfahren