Hier geht es zur Info über die Coronahilfen: Überbrückungshilfe, Novemberhilfe
Wir vertreten Sie bundesweit auf dem Rechtsgebiet Medizinrecht
Den medizinrechtlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt das Arzthaftungsrecht ein. Hier geht es insbesondere um die Haftung von Krankenhäusern,
Ärzten, Zahnärzten und medizinischen Sachverständigen sowie um das ärztliche Berufsrecht. Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten, wobei
wir natürlich streng auf einen möglicherweise bestehenden Interessenkonflikt achten.
Für russischsprachige Patienten ist die Information hier.
In der Rubrik "Patienten" finden Sie Information zu folgenden Fragen:
In der Rubrik "Ärzte":
In der Rubrik "Sachverständige":