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Arzthaftung

Hier geht es zur Info über die Coronahilfen: Überbrückungshilfe, Novemberhilfe

Wir vertreten Sie bundesweit auf dem Rechtsgebiet Medizinrecht

Den medizinrechtlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt das Arzthaftungsrecht ein. Hier geht es insbesondere um die Haftung von Krankenhäusern,

Ärzten, Zahnärzten und medizinischen Sachverständigen sowie um das ärztliche Berufsrecht. Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten, wobei

wir natürlich streng auf einen möglicherweise bestehenden Interessenkonflikt achten.

Wir können Sie gerne auch sofort telefonisch beraten. Rufen Sie 09001-0815-01 an

Das Beratungsgespräch kostet aus einem Festnetz 1,99 € /Min.; aus Mobilfunknetzen maximal 2,99 € /Min.

Die Hotline ist aktiv Mo.-Fr. zwischen 9:00 - 17:00 Uhr. Eine Vorankündigung Ihres Anrufes mit kurzer Sachverhaltsdarstellung bzw. eine Terminsvereinbarung ist per

 

E-Mail zelinskij@online.de möglich. Bevor Sie uns kontaktieren lesen Sie bitte Hinweise hier. Für russischsprachige Patienten ist die Information hier.

In der Rubrik "Patienten" finden Sie Information zu folgenden Fragen:

  • Honorar und  Behandlungsfehler                                                                 
  • Zahnarzthaftung
  • Einsichtnahme in die Patientenakte
  • Das selbständige Beweisverfahren
  • Aufklärungsmangel bei Schönheitsoperationen
  • Herstellerhaftung
  • Beweislast bei Haftung für Behandlungsfehler
  • Bemessung des Schmerzensgeldes

 In der Rubrik "Ärzte":

  • Datenschutz in der Arztpraxis
  • Das ärztliche Werbeverbot
  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Weitergabe der Information ohne Einwilligung des Patienten
  • Führung der Dokumentation
  • Einwilligung und Aufklärung
  • Aufklärung  über fortgeschrittene Operationstechniken
  • Wirtschaftliche Aufklärung des Patienten
  • Hierarchische Struktur im Krankenhaus
  • Stürze im Krankenhaus
  • Arztstrafrecht

 In der Rubrik "Sachverständige":

  • Haftung des Sachverständigen
  • Sachverständigenablehnung
  • Sachverständige im Ermittlungsverfahren
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